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Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB Livinggroups Stand 01.01.2009

 

1. Geltungsbereich

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Bestandteil des zwischen dem Kunden und dem Veranstalter abgeschlossenen Reise- und Management-Coaching-Vertrags.

 

2. Vertragsgegenstand, Vertragsschluss

 
2.1 Die Anmeldung des Kunden stellt dem Veranstalter gegenüber ein verbindliches Angebot zum Abschluss des Reise- und Management-Coaching-Vertrags dar.
 
2.2 Mit der schriftlichen Bestätigung der Anmeldung kommt der Reise- und Management-Coaching-Vertrag zwischen dem Kunden und dem Veranstalter zustande.

Der Kunde ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung und ihm übersandte Tickets und alle sonstigen Reiseunterlagen unverzüglich auf ihre Richtigkeit zu überprüfen, wobei insbesondere darauf zu achten ist, dass die ausgewiesenen Reisedaten mit der getätigten Buchung identisch sind. Stellt der Kunde Abweichungen oder falsche Angaben fest, hat er den Absender und Veranstalter hierauf unverzüglich hinzuweisen.
 
2.3 Die Reiseunterlagen werden entweder per Post übersandt oder am Flughafenschalter, ggf. gegen eine separate Gebühr, zur Abholung durch den Kunden hinterlegt. Die Übermittlungsart wird dem Kunden gesondert mitgeteilt.

Die Gefahr des Verlustes von Tickets oder sonstigen Reiseunterlagen geht im Falle des Versands auf den Kunden über, sobald der Veranstalter die Unterlagen dem beauftragten Transportunternehmen übergeben hat.
 

3. Bezahlung

 
3.1 Bei Vertragsschluss wird gegen Aushändigung der Buchungsbestätigung 20 % des Reise- und Kurspreises fällig. Ein Sicherungsschein i.S.d. § 651 k BGB wird mit der Bestätigung ausgehändigt.
 
3.2 Der restliche Reise- und Kurspreis wird mit Zugang der vollständigen Reise- und Kursunterlagen fällig.
 
3.3 Die Beträge für An- und Restzahlung, ggf. auch Stornierungskosten, ergeben sich aus der Bestätigung. Die Gebühren im Falle einer Stornierung (Ziffer 6.1.3) sowie Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren (Ziffer 8) werden sofort fällig.
 
3.4 In der Regel ist eine Zahlung per Banklastschrift, Überweisung oder Kreditkarte möglich. In Ausnahmefällen kann der Betrag auch in bar an den Veranstalter entrichtet werden.
 
3.5 Generell wird der Anzahlungsbetrag innerhalb einer Woche nach Vertragsschluss, der Betrag für die Restzahlung 4 Wochen vor Reiseantritt abgebucht, letzterer jedoch nicht, bevor die Reise- und Kursunterlagen vollständig zugegangen sind.
 
3.6 Wenn die Reise- und Kursunterlagen nicht bis spätestens 4 Tage vor Reiseantritt zugegangen sind, wird der Kunde gebeten, sich umgehend an den Veranstalter zu wenden.
 
3.7 Dem Veranstalter steht ein Rücktrittsrecht zu, wenn fällige Zahlungen nach Mahnung mit Fristsetzung nicht oder nicht vollständig erbracht sind, es sei denn, dass bereits zu diesem Zeitpunkt ein erheblicher Reisemangel vorliegt. Im Falle eines Rücktritts vom Reise- und Management-Coaching-Vertrag im Sinne des vorherigen Satzes kann der Veranstalter Rücktrittsgebühren entsprechend der Ziffer 6.1.3 verlangen. Zudem behält sich der Veranstalter vor, für die zweite Mahnung eine Mahnkostenpauschale von 10,00 € zu erheben. Der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Kosten bleibt dem Kunden möglich.
 
3.8 Kosten für Nebenleistungen (wie etwa die Beschaffung eines Visums) sind nicht im Reisepreis enthalten, sofern nicht in der Leistungsbeschreibung ausdrücklich angegeben.
 

4. Leistungen

 
4.1 Die vertraglich vereinbarten Leistungen (Coaching, Ausflüge, Beförderung etc.) ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen im Katalog, Internet, Flyer etc. in Verbindung mit den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung. Vor Vertragsschluss kann der Veranstalter jederzeit eine Änderung der Leistungsbeschreibungen vornehmen, über die der Kunde vor Buchung selbstverständlich informiert wird.
 
4.2 Die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens wird bei Buchung oder im Falle eines Wechsels bekanntgegeben. Steht dieses nicht fest, wird das wahrscheinlich ausführende Luftfahrtunternehmen bekannt gegeben. Informationen über Flugzeiten durch Reisebüros sind unverbindlich. Auch wird darauf hingewiesen, dass es aus flug- oder programmtechnischen Gründen zur Zwischenlandungen kommen kann.
 

5. Leistungsänderung, Preisänderung

 
5.1 Nach Vertragsschluss können seitens des Veranstalters Änderungen und Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reise- und Management-Coaching-Vertrags vorgenommen werden, sofern sie notwendig sind, vom Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
 
5.2 Der Veranstalter ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. In Fällen der Leistungsänderung oder -abweichung kann gegebenenfalls dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder kostenloser Rücktritt angeboten werden.
 
5.3 Bei Schiffsreisen entscheidet über notwendig werdende Änderungen der Fahrtzeit und/oder der Routen, etwa aus Sicherheits- oder Witterungsgründen, allein der Kapitän.
 
5.4 Im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren ist der Veranstalter berechtigt, den im Reise- und Management-Coaching-Vertrag vereinbarten Preis entsprechend wie folgt zu ändern.
 
5.4.1 Der Reise- und Kurspreis kann anteilig heraufgesetzt werden, wenn die bei Abschluss des Reise- und Management-Coaching-Vertrags bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem Veranstalter erhöht werden.
 
5.4.2 Erhöhen sich die bei Abschluss des Reise- und Management-Coaching-Vertrags bestehenden Beförderungskosten, insbesondere Treibstoffkosten, behält sich der Veranstalter vor, den Reisepreis entsprechend zu erhöhen.
 
5.4.3 Eine Erhöhung nach den Ziffern 5.4.1 und 5.4.2 ist nur zulässig, wenn zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin ein Zeitraum von mehr als 4 Monaten liegt und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss weder eingetreten noch für den Veranstalter vorhersehbar waren.
 
5.5 Der Veranstalter ist verpflichtet, im Falle einer nachträglichen Änderung des Reise- und Kurspreises den Kunden unverzüglich hierüber zu informieren. Unwirksam sind Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt. Betragen Preiserhöhungen mehr als 5 %, ist der Kunde berechtigt, ohne zusätzliche Gebühren vom Reise- und Management-Coaching-Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Veranstalter zu einem derartigen Angebot in der Lage ist. Die in diesem Absatz genannten wechselseitigen Rechte und Pflichten gelten auch im Falle einer zulässigen Änderung einer wesentlichen Leistung.
 
5.6 Dem Kunden stehen die vorgenannten Rechte nur zu, wenn er diese unverzüglich nach der Erklärung des Veranstalters über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Leistung diesem gegenüber geltend macht.
 

6. Rücktritt, Kündigung

 
6.1 Vor Antritt der Reise steht dem Kunden ein Rücktrittsrecht zu. Hinsichtlich des Zeitpunkts ist der Zugang der Rücktrittserklärung entscheidend.
 
6.1.1 Im Falle eines Rücktritts hat der Veranstalter keinen Anspruch auf Zahlung des vereinbarten Reise- /Kurspreises. Er kann aber Erstattung seiner Aufwendungen, die er als Vorkehrungen für die Reise getroffen hat, verlangen (Rücktrittsgebühren). Dasselbe gilt, wenn der Kunde die Reise aus Gründen antritt, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, mit Ausnahme der Fälle höherer Gewalt (Ziffer 6.5). Bei der Berechnung des Ersatzes sind ersparte Aufwendungen zu berücksichtigen.
 
6.1.2 Wenn der Kunde aus Gründen die Reise nicht antreten kann, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat (Fehlen wichtiger Reisedokumente, Verspätung am Flughafen etc.) hat der Kunde ebenfalls Rücktrittsgebühren zu bezahlen.
 
6.1.3 Rücktrittsgebühren werden vom Veranstalter als Pauschale geltend gemacht. Diese beträgt in der Regel pro Person
- bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 40 %
- ab dem 30. Tag vor Reiseantritt 50 %
- ab dem 22. Tag vor Reiseantritt 60 %
- ab dem 15. Tag vor Reiseantritt 75 %
- ab dem 2. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 95 %
des Reisepreises.
 
6.1.4 Dem Kunden bleibt die Möglichkeit im Falle eines Rücktritts oder Nichtantritts der Reise erhalten, den Nachweis über tatsächlich geringere als die mit der Pauschale festgesetzten Kosten zu erbringen.
 
6.2 Ein Rücktrittsrecht im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen steht dem Kunden auch während der Reise zu, wenn die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt wird und der Veranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe schafft. Dasselbe gilt, wenn dem Kunden die Durchführung der Reise infolge eines Mangels aus wichtigen Gründen nicht zuzumuten ist, die dem Veranstalter erkennbar sind. Die Frist für eine Abhilfe ist entbehrlich, wenn Abhilfe unmöglich ist oder Abhilfe verweigert wird. Eine sofortige Kündigung ohne Frist für Abhilfe kann auch durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt sein. In diesem Fall kann der Kunde vom Veranstalter Rückbeförderung verlangen und muss lediglich die tatsächlich in Anspruch genommenen Leistungen bezahlen, die vom Reise- und Management-Coaching-Vertrag umfasst waren.
 
6.3 Der Veranstalter kann den Reise- und Management-Coaching-Vertrag bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden kündigen. In diesem Fall behält der Veranstalter den Anspruch auf Bezahlung des Reise- und Kurspreises. Der Kunde hat dann auch etwaige Mehrkosten für die Rückbeförderung zu übernehmen, während sich der Veranstalter ersparte Aufwendung und Vorteile anrechnen lassen muss.
 
6.4 Der Veranstalter hat das Recht, bis zu 6 Wochen vor Reiseantritt zurückzutreten, wenn die Reise (aufgrund einer Mindestteilnehmerzahl etwa) nicht durchführbar ist. Der Kunde erhält in diesem Fall unverzüglich eine Rücktrittserklärung und erhält das Recht, eine die Durchführung einer gleichwertigen Reise zu verlangen, sofern der Veranstalter hierzu in der Lage ist und diese Reise keine Mehrkosten verursacht. Der Kunde erhält den vollständigen Reise- und Kurspreis zurück, wenn er das Angebot einer gleichartigen Reise nicht annehmen will oder der Veranstalter keine gleichartige Reise anbieten kann.
 
6.5 Hinsichtlich einer Kündigung in Fällen höherer Gewalt wird auf § 651j BGB verwiesen.

Dieser hat folgenden Wortlaut:

"(1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Veranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen.

(2) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so findet die Vorschrift des § 651e Abs. 3 Satz 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last."
 
6.6 Über aktuelle Reisehinweise der Zielländer kann sich der Kunde beim Auswärtigen Amt informieren unter www.auswaertiges-amt.de im Internet oder telefonisch unter 030-5000-2000.
 

7. Weitere Rechte des Kunden

 
7.1 Der Kunde hat ein Recht auf Abhilfe, wenn die Leistung vom Veranstalter nicht in vertragsgemäßer Weise erbracht wird. Der Veranstalter kann in diesem Fall Abhilfe in der Weise schaffen, dass er eine gleichartige Ersatzleistung erbringt. Eine Verweigerung der Abhilfe ist nur möglich, wenn diese einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
 
7.2 Im Falle nicht vertragsgemäßer Leistung hat der Kunde ein Recht auf Minderung des Reise- und Kurspreises. Hierfür ist Voraussetzung, dass der Kunde die Anzeige des Mangels nicht schuldhaft unterlässt.
 

8. Änderung der Buchung

 
8.1 Der Kunde hat das Recht, die gebuchte Reise auf einen Dritten seiner Wahl zu übertragen. Voraussetzung hiefür ist, dass der Kunde dem Veranstalter rechtzeitig hierüber informiert und diesem alle notwendigen persönlichen Daten des Eintretenden zur Verfügung stellt. Der Veranstalter kann die Übertragung ablehnen, wenn Gründe vorliegen, die die Durchführung der Reise unmöglich machen. Für die Übertragung kann der Veranstalter eine pauschalierte Bearbeitungsgebühr von 30,00 € vom Kunden verlangen. Für den Reisepreis und etwaigen Mehrkosten haften der Kunde und der Dritte dann als Gesamtschuldner.
 

9. Haftung

 
9.1 Der gesetzlichen Bestimmungen entsprechend kann der Kunde bei Vorliegen eines Mangels neben Minderung des Reise- und Kurspreises und Kündigung auch Schadensersatz verlangen, sofern der Veranstalter den Umstand, auf dem der Mangel beruht, zu vertreten hat.
 
9.2 Schadensersatzansprüche des Kunden aus dem Reise- und Kursvertrag sind auf die Höhe des dreifachen Reise- und Kurspreises beschränkt. Dies gilt nicht für Körperschäden und Schäden, die durch den Kunden wenigstens grob fahrlässig herbeigeführt wurden.
 
9.3 Bei deliktischen Schadensersatzansprüchen des Kunden ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reise- und Kurspreises beschränkt, wenn sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
 
9.4 Der Veranstalter haftet für die von ihm erbrachten Leistungen. Hierzu zählen die gebuchten Reiseveranstaltungen (Coaching, Ausflüge etc.) gemäß der gebuchten Programmgestaltung sowie Haupt- und Zwischenbeförderungsleistungen während der gesamten Reise. Der Veranstalter haftet auch für Schäden, die aufgrund der schuldhaften Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten entstanden sind.
 
9.5 Der Kunde ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
 
9.6 Beanstandungen sind an Ort und Stelle unverzüglich der Reiseleitung mitzuteilen und Abhilfe zu verlangen. Wenn die Reiseleitung nicht erreichbar ist, muss sich der Kunde an den Veranstalter wenden. Kontaktdaten befinden sich in den Reiseunterlagen. Für Schäden am Gepäck und an Gütern bittet der Veranstalter, mittels Schadensanzeige (P.I.R.) und unverzüglich der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen.

Unterlässt der Kunde schuldhaft einen Mangel anzuzeigen, stehen im keine Ansprüche zu.
 
9.7 Eine Anerkennung von Ansprüchen durch die Reiseleitung ist nicht möglich.
 

10. Ausschluss, Verjährung, Abtretung

 
10.1 Ansprüche nach §§ 651 c bis 651 f BGB wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise müssen innerhalb eines Monats nach der im Reise- und Management-Coaching-Vertrag vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Veranstalter geltend gemacht werden. Eine Fristversäumung ist nur dann unschädlich, wenn der Kunde kein Verschulden an der Nichteinhaltung der Frist hat.
 
10.2 Ansprüche des Kunden nach §§ 651 c bis 651 f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit verjähren in zwei Jahren, wenn die Schäden auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen. Dieselbe Verjährungsfrist gilt auch bei Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen.

Die übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis 651f BGB verjähren in einem Jahr.

Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.
 
10.3 Ausgeschlossen ist die Abtretung von Ansprüchen gegen den Veranstalter mit Ausnahme von Ansprüchen unter mitreisenden Familienangehörigen.
 

11. Einreisebestimmungen, sonstige Informationen

 
11.1 Der Veranstalter unterrichtet den Kunden, der der Staatsangehörigkeit desjenigen Staates angehört, in dem die Reise gebucht wird, über Einreisebestimmungen und weitere wichtige Vorschriften des jeweiligen Ziellandes. Angehörige anderer Staaten müssen sich selbst erkundigen (Botschaft, Konsulat). Wichtige Bestimmungen sind zudem in den Reiseunterlagen enthalten oder können beim Veranstalter erfragt werden.
 
11.2 Der Reisende ist jedoch für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich und sollte sich über Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen in ausreichendem zeitlichen Abstand vor der Reise erkundigen.
 

12. Datenschutz

 

Der Veranstalter erhebt bestimmte personenbezogene Daten des Kunden und gegebenenfalls auch anderer Reisenden. Diese Daten werden für die Durchführung des Reise- und Management-Coaching-Vertrags benötigt und ausschließlich zu diesen Zwecken verarbeitet und genutzt. Eine Weitergabe der erhobenen Daten an unbeteiligte Dritte erfolgt nicht.

 

13. Schlussbestimmungen

 
13.1 Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
 
13.2 Ist der Kunde ein Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vermittlungsvertrag ergebenden oder damit im Zusammenhang stehenden Streitigkeiten der Sitz des Veranstalters in Freiberg a.N./ Amtsgericht Ludwigsburg.
 

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